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RATGEBER · STAND 15.10.2026

Paket abholen: Ausweis, Abholfrist, Vollmacht (2026)

Trifft dich der Zusteller nicht an, kann dein Paket in einer Filiale, einem Paketshop oder einer Packstation landen. Dann zählen drei Dinge: der richtige Ort, die Frist und der passende Nachweis. Hier steht, was DHL, Deutsche Post und Bundesnetzagentur dazu sagen.

Wo dein Paket liegt

Hinterlegt ein Postunternehmen eine Sendung in einer Filiale oder Packstation, muss es dich benachrichtigen. Welcher Ort es tatsächlich ist, zeigt bei DHL die Sendungsverfolgung; er kann von der Angabe auf der Karte abweichen. Liegt keine Karte im Briefkasten, schickt DHL sie in den nächsten Tagen per Post.

Geh nicht zu früh los. Ist die Sendung in der Filiale noch nicht einsortiert, versuch es laut Deutscher Post am nächsten Tag erneut. Achte außerdem auf die Uhrzeit, die auf der Benachrichtigungskarte steht.

Quellen: Bundesnetzagentur, DHL Paket GmbH, Deutsche Post AG

Abholfrist: So lange wartet die Sendung

Eine Lagerfrist lässt sich nicht verlängern, und eine Sendung kann auch nicht von der Packstation in eine Filiale umgelagert werden. Nach Fristende geht sie an den Absender zurück; ein eingeleiteter Rücktransport lässt sich nicht stoppen. Laut DHL bekommst du zwei Werktage vor Ablauf eine weitere Benachrichtigung, wenn du noch nicht abgeholt hast.

Für ausgewählte Pakete kannst du bei DHL einmalig eine zweite Zustellung an deine Hausadresse buchen, spätestens zwei Tage vor Ende der Lagerfrist. Gesetzlich muss ein Paket, das nach einem verpassten Zustellversuch hinterlegt wird, mindestens sieben Werktage zur Abholung bereitliegen.

WoFristHinweis
Filiale7 Werktagebeginnt am Tag nach der Benachrichtigung
Packstation, direkt adressiert7 KalendertageTag der Einstellung zählt mit
Packstation nach verpasster Zustellung9 KalendertageAbholung mit Benachrichtigungskarte

Quellen: DHL Paket GmbH, Deutsche Post AG, DHL Paket GmbH, Bundesnetzagentur

Ausweis oder Code: Was du vorzeigen musst

In der Filiale brauchst du deinen amtlichen Lichtbildausweis. Hast du keine Benachrichtigungskarte bekommen, reicht laut DHL in der Filiale dein Personalausweis.

An der Packstation läuft die Abholung über Codes. Benachrichtigte Sendungen holst du mit der Benachrichtigungskarte ab, ein Kundenkonto brauchst du dafür nicht. Pakete, die du selbst an eine Packstation adressierst, bekommst du nur als registrierter DHL-Kunde; zur Abholung brauchst du Postnummer und Abholcode. Bietet ein Online-Shop die Lieferung an die Packstation ohne Anmeldung an, brauchst du kein Konto, den Abholcode schickt DHL dann per E-Mail. An App-gesteuerten Packstationen ohne Bildschirm brauchst du zusätzlich die Post & DHL App.

Quellen: DHL Paket GmbH, DHL Paket GmbH

Vollmacht: Wenn jemand anderes abholt

Kannst du ein Paket nicht selbst in der Filiale abholen, darfst du laut DHL eine andere Person bevollmächtigen. Sie braucht deine unterschriebene Vollmacht und ihren eigenen amtlichen Lichtbildausweis. Bei Einschreiben kannst du dafür die Rückseite der Benachrichtigungskarte oder das Formular der Deutschen Post ausfüllen.

Die Deutsche Post verlangt eine Unterschrift auf Papier; eine digitale Unterschrift auf dem Handy akzeptieren die Filialen nicht. Die bevollmächtigte Person muss nicht volljährig sein, wenn sie Vollmacht und amtlichen Ausweis vorlegt. Wie lange eine Postvollmacht gilt, bestimmst du; ohne Frist gilt sie bis auf Widerruf.

Eine Ausnahme sind Pakete mit Ident-Check: Hat der Absender diesen Service gebucht, übergibt DHL das Paket nur dir persönlich und prüft vorher deine Identität.

Quellen: DHL Paket GmbH, Deutsche Post AG, Deutsche Post AG, DHL Paket GmbH

Keine Packstation gewünscht?

Du musst eine Hinterlegung in der Packstation nicht hinnehmen: Wer Pakete nicht an einer automatisierten Paketstation abholen möchte, kann laut Bundesnetzagentur widersprechen. Den Widerspruch richtest du an das jeweilige Postunternehmen.

Quellen: Bundesnetzagentur

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 15.10.2026

Quellen geprüft am 15.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.